ZUSAMMENFASSUNG
Endbenutzer Lizenzvertrag
Jährliche 4D Produktwartung
4D produktspezifische Bedingungen
ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG (EULA) – [V.2024.11]
Veröffentlichungsdatum [28. Nov. 2024] – Gültig ab [28. Dez. 2024]
WARNUNG:
4D vermarktet eigene Software sowie Softwarepakete, die von anderen Urhebern entworfen und entwickelt wurden. Die von 4D angebotene Software umfasst Standardprodukte, die den Bedürfnissen möglichst vieler Kunden gerecht werden sollen. Ein Kunde, der neue IT-Tools erwerben möchte, beabsichtigt, die von 4D angebotene Software für die Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit zu nutzen.
Im Rahmen seiner Informations- und Beratungspflicht hat 4D dem Kunden ein Verkaufsangebot und/oder eine Dokumentation über die 4D-Produkte zur Verfügung gestellt, die der Kunde zur Kenntnis genommen hat. Es obliegt dem Kunden, sich insbesondere auf der Grundlage dieser Informationen zu vergewissern, dass die 4D-Produkte für seine spezifischen Bedürfnisse und Gegebenheiten geeignet sind. Zu diesem Zweck kann der Kunde bei 4D zusätzliche Informationen anfordern und/oder an einer zusätzlichen Vorführung der 4D-Produkte teilnehmen, bevor er den Vertrag annimmt; andernfalls erkennt der Kunde an, ausreichend informiert worden zu sein. Ein vom Kunden erstelltes Lastenheft oder eine Bedarfserklärung kann von 4D im Rahmen des EULA unter keinen Umständen berücksichtigt werden, es sei denn, 4D hat diese vor der Unterzeichnung des vorliegenden Dokuments ausdrücklich bestätigt und schriftlich im Anhang zu dem vorliegenden EULA aufgenommen.
1. Begriffsbestimmungen
Hauptbestimmungen
„Kunde“ bezeichnet die juristische Person, die diesen Vertrag abschließt.
„Nutzer“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die aufgrund einer vom Kunden erteilten Genehmigung auf die Kundenanwendung zugreift und diese nutzt.
„Anwendung“ bezeichnet das mit oder durch die 4D-Produkte entwickelte Programm.
„4D-Produkte“ bezeichnet alle durch Maschinen lesbare und in ausführbarer Form bestehenden 4D-Computerprogramme, deren Kopien, sowie der diesbezüglichen Dokumentation, jeglicher Erneuerungen oder Auswechselungen und jedes Update, die im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellt werden.
„Umgebung“ bezeichnet die Computer-Hardware, Betriebssysteme („Plattform(en)“) und die Programme, die für die Nutzung im Zusammenhang mit den 4D-Produkten erforderlich sind, wobei Einvernehmen darüber besteht, dass jede Lizenz für je eine (1) Umgebung gewährt wird.
„Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle nicht öffentlichen Informationen, die eine Vertragspartei (die „Offenlegende Partei“) der anderen Vertragspartei (die „Empfangende Partei“) vor oder während der Laufzeit dieses Vertrags offenlegt, einschließlich und ohne Einschränkung aller Informationen, die sich auf das Geschäft und die Technologien der offenlegenden Vertragspartei beziehen. Zu den vertraulichen Informationen gehören (i) die 4D-Produkte, (ii) jegliche Informationen über den Inhalt, den Zweck, das Design oder die Funktion der 4D-Produkte oder (iii) jegliches Know-how, Daten oder andere Informationen, einschließlich solcher, die sich auf Forschung, Produktpläne, Produkte, Dienstleistungen, Kunden, Märkte, Entwicklungen, Erfindungen, Prozesse, Algorithmen, Quellcode, Marketing oder Finanzen beziehen. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, (a) die zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Verschulden des Kunden allgemein bekannt und öffentlich zugänglich sind, oder (b) die dem Kunden bereits vor seinen Gesprächen mit 4D bekannt waren, wie aus den Akten und Aufzeichnungen des Kunden unmittelbar vor dem Zeitpunkt der Offenlegung hervorgeht, oder (c) die dem Kunden später rechtmäßig von einem Dritten ohne Einschränkungen der Offenlegung und ohne Verletzung der Geheimhaltungspflicht übermittelt werden. Die gleichen Bestimmungen gelten für die vom Kunden an 4D weitergegebenen Informationen.
„Dokumentation“ bezeichnet alle Materialien, welche die Entwicklung, die Installation, die Verwendung, die Funktionalität, den Betrieb, den Support und die Wartung im Zusammenhang mit den 4D-Produkten beschreiben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Handbücher und technische Dokumentationen, die unter https://developer.4d.combereitgestellt werden.
„Datum des Inkrafttretens“ bezeichnet das Datum der Annahme des Bestellformulars.
„Anhang“ bezeichnet alle Anlagen, Anhänge und/oder Zeitpläne zu diesem Vertrag.
„Features“ bezeichnet die von 4D selbst entwickelten und als Teil der 4D-Produkte bereitgestellten Funktionalitäten.
„Gebühren“ bezeichnet die im Bestellformular festgelegten Gebühren für den Zugang und die Nutzung der 4D-Produkte.
„Gesetze“ bezeichnet alle anwendbaren ausländischen, bundesstaatlichen, staatlichen und lokalen Gesetze, Satzungen, Regeln und Vorschriften sowie alle gerichtlichen, staatlichen oder administrativen Anordnungen, Urteile, Beschlüsse und Verfügungen oder andere vollstreckbare Bestimmungen von Gerichten oder anderen staatlichen Stellen mit zuständiger Gerichtsbarkeit.
„Bestellformular“ bezeichnet (a) jedes einvernehmlich vereinbarte Bestellformular oder ein ähnliches Transaktionsdokument (online oder offline), das auf Wunsch des Kunden oder Nutzers für eine Lizenz erstellt wird, einschließlich der gewählten Funktionalitäten und des Zahlungsverfahrens, oder (b) eine andere vom Kunden bei 4D aufgegebene Bestellung für eine Lizenz (online oder offline) und alle nachfolgenden Verlängerungen.
„Wartung“ bezeichnet den Service in Bezug auf Updates und Upgrades der 4D-Produkte, wie in Anhang A beschrieben.
„Laufzeit“ bezeichnet die im Bestellformular angegebene Laufzeit dieses Vertrags.
„Updates“ bezeichnet alle Korrekturen, Erweiterungen, Fehlerbehebungen oder andere Änderungen an den von 4D für seine Kunden bereitgestellten 4D-Produkten.
2. Kauf- und Bestellformular
2.1. DerKunde kann eine Lizenz für ein 4D-Produkt und/oder Wartungsdienste erwerben , indem er direkt eine Bestellung bei 4D aufgibt. Der Kunde kann zusätzliche 4D-Produkte und/oder Wartungsdienste bestellen, indem er einen Folgeauftrag erteilt.
2.2. Eine Bestellung des Kunden bedarf der Schriftform undund muss die bestellten 4D Produkte, die Versand- und Rechnungsadresse angeben und von 4D akzeptiert werden.
3. Lizenz
3.1. Lizenzgewährung. Vorbehaltlich der Einhaltung dieses Vertrages durch den Kunden gewährt 4D dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites Recht, (a) die 4D-Produkte ausschließlich für interne Geschäftszwecke des Kunden (einschließlich der Weitergabe und Lizenzierung der 4D-Anwendung an Nutzer als Teil des Produktangebots oder der Geschäftsaktivitäten des Kunden) und in Übereinstimmung mit der Dokumentation und diesem Vertrag und dem Bestellformular zu installieren, auszuführen, zu kopieren, anzuzeigen oder anderweitig zu nutzen, und (b) die Dokumentation für die 4D-Produkte zu nutzen und zu vervielfältigen, soweit dies für die vorgenannten zulässigen Zwecke notwendig oder nützlich ist.
3.2. Testlizenz. Im Falle einer Testlizenz wird dem Kunden ein gebührenfreies, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites Recht eingeräumt, die 4D-Produkte in einer Entwicklungsumgebung zu nutzen und die Dokumentation in dem Maße zu nutzen und zu vervielfältigen, wie es für die vorgenannten zulässigen Zwecke notwendig oder nützlich ist.
3.3. Lizenzumfang : eine (1) Lizenz wirdfür eine (1) Umgebunggewährt. Dies bedeutet Folgendes:
- Der Kunde muss diesenComputer/diese Umgebung zum Zeitpunkt der Installation der 4D-Produkte auswählen. Die Installation und Nutzung der 4D-Produkte auf mehr als einer (1) Umgebung impliziert die Gewährung separater Lizenzen;
- DerKunde ist berechtigt, die 4D-Produkte zeitweise von einem Computer auf einen anderenzu übertragen , vorausgesetzt, die 4D-Produkte werden auf nicht mehr als einem (1) Computer gleichzeitig installiert und genutzt. 4D behält sich das Recht vor, die Anzahl der genehmigten Übertragungen während der Vertragslaufzeit nach eigenem Ermessen zu begrenzen;
- Wenn der Kunde ein Update der 4D Produkte erwirbt, darf er nur das Update verwenden und muss die Nutzung der vorherigen Version der 4D-Produkte einstellen.
Der Umfang der Lizenz für bestimmte 4D-Produkte (z.B. die Anzahl der autorisierten Nutzer) kann in der Dokumentation detailliert aufgeführt sein.
4. Verbotene Nutzungen
4.1. Es ist dem Kunden nicht gestattet, den Quellcode oder die zugrundeliegenden Ideen oder Algorithmen eines 4D-Produkts rückzugewinnen, zu dekompilieren oder versuchen, diese herauszufinden, noch wird er dies einem Dritten gestatten. Sofern nicht schriftlich als Ausnahme unter diesem Vertrag vereinbart, wird der Kunde die 4D-Produkte nicht modifizieren, vermieten, verleihen, für Timesharing- oder Servicebüro-Zwecke nutzen oder anderweitig nutzen oder anderen die Nutzung zugunsten Dritter gestatten. Der Kunde verpflichtet sich, 4D unverzüglich alle Verstöße gegen diese Bestimmungen durch Mitarbeiter, Berater oder Vertreter des Kunden oder durch Nutzer zu melden, von denen der Kunde Kenntnis hat. Der Kunde ist nicht berechtigt, die 4D Produkte zu nutzen oder eine 4D Anwendung unter Verstößen gegen geltendes Recht zu erstellen.
5. Technische Unterstützung und Wartung
5.1. Die Testlizenz berechtigt zu keinerlei technischer Unterstützung und Wartungsdienste.
5.2. Wenn der LIZENZNEHMER die jährlichen Wartungsdienste zum Zeitpunkt des Erwerbs der entsprechenden Nutzungslizenz abgeschlossen hat, unterliegen diese Wartungsdienste des Anhangs „Wartung“.
6. Laufzeit und Kündigung
6.1. Laufzeit. Der Vertrag beginnt am Tag des Inkrafttretens und bleibt für die Dauer der Laufzeit in Kraft, sofern er nicht wie hierin vorgesehen gekündigt wird. Nach Ablauf des im Bestellformular angegebenen Anfangszeitraums verlängert sich der Vertrag automatisch um die im Bestellformular angegebenen aufeinanderfolgenden Zeiträume. Nach der anfänglichen Laufzeit kann jede Partei diesen Vertrag aus beliebigem Grund jederzeit kündigen, indem sie der anderen Partei vor Inkrafttreten der Kündigung eine schriftliche Mitteilung mit der im Bestellformular angegebenen Dauer zukommen lässt.
6.2. Laufzeit der Testlizenz. Die Laufzeit einer Testlizenz beträgt dreißig (30) Tage. Die Testlizenz kann jederzeit vom Kunden gekündigt werden. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Kündigung oder des Ablaufs des Vertrages aus jedwedem Grund, wird der Zugriff auf die 4D-Produkte gesperrt, es sei denn, der Kunde entscheidet sich für den Abschluss eines Langzeitvertrages mit 4D.
6.3. Kündigung wegen Vertragsverletzung mit Kündigungsfrist.Jede Partei kann das Vertragsverhältnis im Falle einer Vertragsverletzung durch die andere Partei schriftlich kündigen, wenn die Vertragsverletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach schriftlicher Mitteilung abgestellt wurde.
6.4. Sofortige Kündigung durch 4D. 4D kann das Vertragsverhältnis auch mit sofortiger Wirkung schriftlich kündigen, wenn (i) der Kunde gegen Abschnitt 2 dieses Vertrages verstößt und/oder (ii) der Kunde nicht vertragsgemäß in Rechnung gestellte Gebühren gezahlt hat.
6.5. Auswirkung der Kündigung. Nach Ablauf oder Kündigung dieses Vertrags (i) stellt der Kunde jegliche Nutzung und/oder den Vertrieb der 4D Produkte ein und (ii) gibt jede Partei der anderen Partei alle vertraulichen Informationen in greifbarer Form zurück, die sie von der offenlegenden Partei im Rahmen dieses Vertrags erhalten hat. Im Falle einer vorzeitigen Kündigung des Vertrages erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die für die laufende Laufzeit gezahlten Gebühren nicht zurückerstattet werden.
6.6. Fortbestehen. Die folgenden Bestimmungen gelten auch nach Ablauf oder Beendigung dieses Vertrags: Abschnitte 7, 9, 10, 15, 16, 17.
7. Geistiges Eigentum
7.1. Schutz der Rechte. Dieser Vertrag überträgt dem Kunden keine Eigentumsrechte und stellt keinen Verkauf von Rechten an den 4D-Produkten, der Dokumentation oder deren Speicher- oder Druckmedien dar. Der Kunde erwirbt keinerlei Rechte, weder ausdrücklich noch stillschweigend, an den 4D-Produkten oder der Dokumentation, mit Ausnahme der in diesem Vertrag genannten Rechte als Lizenznehmer. Alle von 4D zur Verfügung gestellten 4D-Produkte und Dokumentationen und alle vom Kunden angefertigten Kopien davon sowie alle Zusammenstellungen, Folgeprodukte, Programmerweiterungen, Patches, Überarbeitungen und Aktualisierungen, die von einer der Parteien vorgenommen werden, sowie alle Patentrechte, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Markennamen, Handelsnamen, Warenzeichen, Designs oder Designmarken oder geschützte Erfindungen, Designs und Informationen, die in einem der oben beschriebenen Punkte enthalten sind, gehören 4D bzw. den Lizenzgebern von 4D und verbleiben in deren Eigentum. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, keinen Anspruch auf das Eigentum an den 4D-Produkten oder der Dokumentation zu erheben oder geltend zu machen.
7.2. Urheberrechtsvermerk. Der Kunde entfernt oder verändert keine Urheberrechts- oder Eigentumsvermerke von Kopien der 4D-Produkte oder der Dokumentation, und die vom oder für den Kunden angefertigten Kopien müssen alle Urheberrechts-, Geschäftsgeheimnis-, Marken- und sonstigen Hinweise auf geistige Eigentumsrechte tragen, welche auf den Originalkopien angebracht sind. Während einer Testlizenz darf der Kunde das 4D-Copyright-Banner nicht von der Anwendung entfernen.
8. Datenschutz
8.1. Im Rahmen ihrer Beziehung verarbeitet jede Vertragspartei die personenbezogenen Daten der anderen Vertragspartei als Datenverantwortlicher und verpflichtet sich, dabei die Gesetze einzuhalten.
9. Entschädigung
9.1. 4D erklärt sich damit einverstanden, Ansprüche, Klagen, Aktionen oder Verfahren, die von Dritten gegen den Kunden und seine Geschäftsführer, Mitarbeiter und Bevollmächtigten vorgebracht werden, zu verteidigen oder beizulegen, soweit die 4D Produkte die geistigen Eigentumsrechte des Dritten verletzen oder 4D gegen geltende Gesetze, Regeln oder Vorschriften verstoßen hat („Anspruch(e)“), und 4D stellt den Kunden von jeglichen Verbindlichkeiten oder Vergleichszahlungen frei, soweit diese auf einem solchen Anspruch beruhen, vorausgesetzt, dass (i) der Kunde 4D unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis setzt und in angemessener Weise mit ihm kooperiert, ihn informiert und ihn in diesem Zusammenhang unterstützt und (ii) 4D die alleinige Kontrolle und Befugnis in Bezug auf die Verteidigung, den Vergleich oder die Beilegung des Anspruchs hat.
9.2. Falls ein 4D-Produkt Gegenstand einer einstweiligen Verfügung wird oder nach Ansicht von 4D wahrscheinlich Gegenstand einer einstweiligen Verfügung wird, welche die hierin vorgesehene Nutzung verhindert, wird 4D entweder (1) dem Kunden das Recht verschaffen, das 4D-Produkt weiter zu nutzen, (2) das 4D-Produkt ersetzen oder modifizieren, so dass es nicht mehr gegen die Bestimmungen verstößt, oder, falls (1) und (2) für 4D nicht in angemessener Weise möglich sind, (3) die für das 4D-Produkt gezahlten Lizenzgebühren zurückerstatten und die entsprechende Lizenz kündigen. Der Kunde kann auf eigene Kosten einen Anwalt seiner Wahl hinzuziehen, vorausgesetzt, dass jeder Teil eines Vergleichs oder Kompromisses, welcher ein Eingeständnis des Kunden darstellt, der vorherigen schriftlichen Zustimmung von 4D bedarf.
9.3. Die oben genannten Verpflichtungen von 4D gelten nicht für Verletzungsklagen, die sich unmittelbar aus der Nutzung, Änderung oder Kombination des 4D-Produkts durch den Kunden oder in seinem Namen handelnde Dritte ergeben, die nicht ausdrücklich durch den Vertrag oder die Dokumentation genehmigt wurden (einschließlich der Nutzung eines 4D-Produkts mit einer anderen Hardware, einem anderen Betriebssystem und/oder einem anderen 4D Produkt, welche die Umgebungbilden).
9.4. DIE VORSTEHENDEN BESTIMMUNGEN LEGEN DIE ALLEINIGE UND AUSSCHLIESSLICHE HAFTUNG VON 4D UND DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KUNDEN FÜR JEGLICHE VERLETZUNG ODER MISSBRÄUCHLICHE VERWENDUNG VON GEISTIGEM EIGENTUM FEST.
10. Vertrauliche Informationen
10.1. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, vertrauliche Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, es handelt sich um professionelle Berater und Consultants im Rahmen der Notwendigkeit, diese Informationen zu kennen, oder sie für einen anderen Zweck als die Erfüllung des Vertrages zu verwenden. Jede empfangende Partei verpflichtet sich sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter oder Berater, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben, diese nutzen oder davon Kenntnis erlangen, gesetzlich zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder (im Vorfeld und als Bedingung für diesen Zugang, diese Nutzung oder diese Kenntnis) eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit der empfangenden Partei abgeschlossen haben, die diese Informationen mindestens ebenso gut schützt wie die Bestimmungen dieses Abschnitts. Der Kunde verpflichtet sich, mindestens die gleiche Sorgfalt walten zu lassen, die er zum Schutz seiner eigenen vertraulichen Informationen ähnlicher Art aufwendet, jedoch nicht weniger als das Maß an angemessener Sorgfalt.
11. Gebühren
11.1. Als Gegenleistung für die hierin festgelegten Rechte und Lizenzen ist der Kunde verpflichtet, 4D unverzüglich die im Bestellformular festgelegten Gebühren zu zahlen. Für Testlizenzen ist keine Zahlung erforderlich.
11.2. Die Zahlungen sind innerhalb der im Bestellformular festgelegten Frist und auf die dort angegebene Weise zu leisten.
11.3. Steuern. Alle in diesem Vertrag geforderten Zahlungen verstehen sich ausschließlich aller Steuern, Abgaben und Zahlungsverpflichtungen auf Bundes-, Landes-, Kommunal- und Auslandsebene. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, sämtliche Steuern, Abgaben und Zahlungsverpflichtungen, die dem Kunden oder 4D im Zusammenhang mit diesem Vertrag auferlegt werden, zu tragen und für deren Zahlung verantwortlich zu sein, mit Ausnahme der 4D auferlegten Einkommenssteuer, und stellt 4D nach der Zahlung unverzüglich die entsprechende Steuerbescheinigung (sofern verfügbar) zur Verfügung.
12. Wartung
12.1. 4D erbringt die Wartung für die 4D Produkte in Übereinstimmung mit den in Anhang A festgelegten Bedingungen. Auf Wunsch des Kunden werden die Parteien für nicht korrektive Wartungsunterstützung oder Entwicklungsdienstleistungen, die nicht in Anhang A enthalten sind, eine spezielle Leistungsbeschreibung treffen.
13. Werbung
13.1. 4D ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden in öffentlichen Mitteilungen, auf seiner Website und in Werbematerialien zu verwenden, um die Nutzung der 4D-Produkte zu fördern.
14. Prüfung
14.1. Der Kunde gestattet 4D, selbst oder durch Vertreter Prüfungen oder Kontrollen durchzuführen, um festzustellen, dass der Kunde sämtliche Bestimmungen dieses Vertrages einhält, wobei vereinbart wird, dass der Kunde alle von 4D angeforderten Informationen über die Ausführung des Vertrages unverzüglich und in schriftlicher Form zur Verfügung stellt. Wenn die Prüfung eine Nichtübereinstimmung mit dem Vertrag ergibt und/oder Unstimmigkeiten mit den vom Kunden erhaltenen Informationen aufzeigt, erstattet der Kunde die angemessenen Kosten der Prüfung, ungeachtet weiterer Rechte und Schadensersatzansprüche von 4D. Diese Bestimmung bleibt ausnahmslos zwei (2) Jahre nach Beendigung des Vertrages in Kraft.
15. Garantien
15.1. Befugnis. Jede Partei sichert der anderen zu, dass die Ausführung, Lieferung und Erfüllung dieses Vertrags nicht der Genehmigung oder Zustimmung eines Dritten bedarf und nicht gegen einen Vertrag, eine Richtlinie, eine Vereinbarung oder eine andere Verpflichtung der betreffenden Partei verstößt.
15.2. Einhaltung der Vorschriften. Der Kunde sichert 4D zu, dass jeglicher Zugriff auf die 4D-Produkte und die Anwendung und deren Nutzung durch den Kunden oder in seinem Namen mit allen geltenden Gesetzen übereinstimmt.
15.3. Produktgewährleistung. 4D garantiert, dass die 4D-Produkte für einen Zeitraum von neunzig (90) Tagen ab dem Datum der Erstlieferung die wesentlichen Funktionen erfüllen, die in der Dokumentation beschrieben sind. Sollten die 4D-Produkte während des Gewährleistungszeitraums die wesentlichen Funktionen entsprechend der Dokumentation nicht erfüllen, dann besteht das ausschließliche Rechtsmittel des Kunden gemäß dieser Bestimmung darin, dass 4D auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen entweder die Produkte repariert, ersetzt oder die vom Kunden für die nicht übereinstimmenden 4D-Produkte gezahlten Lizenzgebühren erstattet und den Vertrag kündigt.
15.4. Gewährleistungsbedingungen. Diese Gewährleistung gilt nicht, wenn: (a) die 4D-Produkte nicht gemäß der Dokumentation und den Anweisungen von 4D verwendet werden; (b) die Nichtkonformität der 4D-Produkte durch eine Fehlfunktion der Geräte des Kunden oder der vom Kunden beigestellten 4D-Produkte verursacht wurde; oder (c) der Kunde Änderungen an den 4D-Produkten vorgenommen hat, die nicht ausdrücklich schriftlich von 4D genehmigt wurden.
15.5. Ausschluss anderer Garantien. Sofern nicht ausdrücklich hierin festgelegt, werden die 4D-Produkte „wie besehen“ zur Verfügung gestellt. 4D haftet weder für den Gebrauch oder die Anwendung der 4D-Produkte (oder der Dokumentation) und übernimmt insbesondere keine stillschweigende Garantie für die Marktgängigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck und die Nichtverletzung von Rechten Dritter. 4D übernimmt keine Garantie, dass die 4D-Produkte störungs- und fehlerfrei sind. Insbesondere übernimmt 4D keine Gewähr dafür, dass die Funktionen der 4D-Produkte den Anforderungen und Bedürfnisse des Kunden genügen, noch dafür, dass die vom Kunden entwickelte Anwendung korrekt funktioniert oder die Ziele und Bedürfnisse des Kunden oder der Nutzer erfüllt. Das gesamte Risiko hinsichtlich der Auswahl und Nutzung der 4D-Produkte und ihrer Anwendungsergebnisse, einschließlich der Entwicklung der Anwendung, liegt beim Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass das Herunterladen der 4-Produkte nach eigenem Ermessen und auf eigenes Risiko erfolgt und dass der Kunde für Schäden an seinem Computersystem oder für Datenverluste verantwortlich ist, welche beim Herunterladen der 4D-Produkte entstehen. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die notwendigen Maßnahmen zum Schutz seiner Daten zu ergreifen.
15.6. Ausschluss der Gewährleistung für Dritte. Die in dieser Bestimmung genannte Gewährleistung berechtigen allein den Kunden. Dritte hingegen, welche die Ergebnisse des Kunden aus den 4D-Produkten nutzen, können keine Rechte aus dieser Gewährleistung herleiten. Infolgedessen haftet 4D gegenüber Dritten nicht für die Nutzung einer 4D-Anwendung. Der Kunde hat 4D von jeglichen Inanspruchnahmen Dritter im Zusammenhang mit einer 4D-Anwendung freizustellen.
16. Haftung
16.1. Jegliche Haftung von 4D oder jeder anderen Person, die an der Entwicklung, der Herstellung oder dem Vertrieb der 4D-Produkte beteiligt gewesen ist, für jeglichen zufälligen oder kausalen, mittelbaren oder speziellen Schaden des Kunden, eines jeden Nutzers oder eines Dritten, insbesondere für die Unterbrechung in der Anwendung der 4D-Produkte, Gewinneinbußen, Datenverlust, Verlust von Markenimage, Erhöhung von Allgemeinkosten oder andere finanzielle Verluste, die aus der Nutzung der 4D-Produkte oder dem Unvermögen zur Nutzung herrühren, wird auch für den Fall von Fahrlässigkeit ausgeschlossen, selbst wenn 4D von der Möglichkeit derartiger Schäden unterrichtet worden ist.
16.2. Der Kunde ist damit einverstanden, dass 4D nur für unmittelbare Schäden haftbar gemacht werden kann.
16.3. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist und mit Ausnahme von Schadensersatzverpflichtungen, der Verletzung von Vertraulichkeits- und/oder geistigen Eigentumsrechten und der Verletzung von Zahlungsverpflichtungen des Kunden, übersteigt die Haftung der Parteien nicht die Lizenzgebühren, die der Kunde an 4D im Rahmen des den Anspruch begründenden Bestellformulars für die letzten zwölf (12) Monate vor dem den Anspruch begründenden Ereignis gezahlt hat und/oder zahlen muss.
16.4. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass jegliche Schadensersatzansprüche gegen 4D SAS, die sich aus diesem Vertrag ergeben, zwölf (12) Monate nach Eintritt des Ereignisses, welches den Anspruch begründet, verjähren.
17. Verschiedenes
17.1. Geltendes Recht. Dieser Vertrag unterliegt dem französischen Recht, ohne Bezugnahme auf die Grundsätze des Kollisionsrechts.
17.2. Gerichtsstand. Alle Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand der Gerichte von Versailles, und die Parteien stimmen der persönlichen und ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte zu.
17.3. Übertragung. Keine der Parteien darf diesen Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen, jedoch mit der Maßgabe, dass jede Partei diesen Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an eine juristische Person abtreten darf, die das gesamte oder einen wesentlichen Teil des Geschäfts oder der Vermögenswerte von 4D erwirbt, sei es durch Fusion, Umstrukturierung, Übernahme, Verkauf oder auf andere Weise. Jede Abtretung, die im Widerspruch zu dieser Bestimmung erfolgt, ist nichtig, wobei dieser Vertrag den berechtigten Nachfolgern und Zessionaren der Parteien zugute kommt und diese bindet.
17.4. Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet gegenüber der anderen Partei für Verluste oder Schäden, die sich aus einer Verzögerung oder einem Versäumnis ergeben, diesen Vertrag ganz oder teilweise zu erfüllen, wenn eine solche Verzögerung oder ein solches Versäumnis ganz oder teilweise durch Ereignisse, Vorkommnisse oder Ursachen bedingt ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Parteien und ohne deren fahrlässiges Verhalten liegen. Zu solchen Ereignissen, Vorkommnissen oder Ursachen gehören unter anderem höhere Gewalt, Streiks, Aussperrungen, Aufstände, Kriegshandlungen, Störungen des Internets, Ausfälle von Telekommunikationssystemen, Erdbeben, Feuer und Explosionen.
17.5. Verzicht. Jeder Verzicht auf die Bestimmungen dieses Vertrags oder auf die Rechte oder Rechtsmittel einer Partei im Rahmen dieses Vertrags bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Das Versäumnis, die Nachlässigkeit oder die Verzögerung einer Partei, die Bestimmungen dieses Vertrags oder ihre Rechte oder Rechtsmittel zu irgendeinem Zeitpunkt auszuüben, gilt nicht als Verzicht auf die Rechte dieser Partei aus diesem Vertrag und beeinträchtigt in keiner Weise die Gültigkeit des gesamten Vertrags oder eines Teils davon oder das Recht dieser Partei, spätere Maßnahmen zu ergreifen. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag angegeben, schließt die Ausübung oder Durchsetzung von Rechten oder Rechtsmitteln im Rahmen dieses Vertrages durch eine der Parteien die Durchsetzung anderer Rechte oder Rechtsmittel im Rahmen dieses Vertrages oder von Rechten, die durch die geltenden Gesetze gewährt werden, nicht aus.
17.6. Gesamter Vertrag. Dieser Vertrag (einschließlich der Anhänge und aller von beiden Parteien unterzeichneten Nachträge) enthält sämtliche Vereinbarungen der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes und ersetzt alle früheren mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen, Zusicherungen, Absprachen und Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Vertragsgegenstand. Eine Änderung des vorliegenden Vertrages ist nur in schriftlicher Form und mit Unterschrift beider Parteien möglich.
DER KUNDE BESTÄTIGT, DASS ER DIE OBEN GEDRUCKTEN VERTRAGSBEDINGUNGEN GELESEN UND VERSTANDEN HAT UND SICH MIT IHNEN EINVERSTANDEN ERKLÄRT.
Sollte der Kunde Fragen zu diesem Vertrag haben oder Informationen von 4D anfordern wollen, wenden Sie sich bitte an 4D: (+33) (0)1 30 53 92 00 (E-Mail: contact@4d.com) oder an die zuständige 4D-Niederlassung in Ihrem Land.
* EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG:
Alle 4D-Produkte und Dokumentationen sind kommerzieller Natur. Die 4D-Produkte und die Dokumentation sind „Kommerzielle Gegenstände“, wie dieser Begriff in 48 C.F.R. §2.101 definiert ist, bestehend aus „Kommerzielle Computer 4D-Produkte“ und „Kommerzielle Computer 4D-Produktdokumentation“, wie diese Begriffe in 48 C.F.R. §252.227-7014(a)(5) und 48 C.F.R. §252.227-7014(a)(1) definiert sind und in 48 C.F.R. §12.212 und 48 C.F.R. 227.7202 verwendet werden, soweit anwendbar. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. §12.212, 48 C.F.R. §252.227-7015, 48 C.F.R. §227.7202 bis 227.7202-4, 48 C.F.R. §52.227-14 und anderen relevanten Abschnitten des Code of Federal Regulations, soweit zutreffend, werden die 4D-Produkte und die zugehörige Produktdokumentation von 4D an Endbenutzer der US-Regierung mit nur den Rechten lizenziert, die allen anderen Endbenutzern gemäß den in diesem Lizenzvertrag enthaltenen Bedingungen gewährt werden.
Hersteller ist 4D SAS mit Sitz in 66 route de Sartrouville - 78230 Le Pecq, Frankreich. (c) 4D SAS. 2024 - Alle Rechte für alle Medien und alle Länder vorbehalten.
Alle 4D-Produktnamen sind eingetragene Warenzeichen von 4D SAS. Alle anderen Handelsnamen und Marken sind Marken oder eingetragene Marken der jeweiligen Inhaber.
Jährliche 4D-Produktwartung - Anhang
Die Wartung steht entweder durch (i) ein Abonnement oder (ii) den Erwerb einer 4D-Lizenz zur Verfügung.
1. Upgrades. Gegen Zahlung der entsprechenden Jahresgebühr erhält der Kunde die Möglichkeit, ein Upgrade seiner 4D LTS Lizenz durchzuführen, sobald eine neue LTS veröffentlicht und zur Verfügung gestellt wird. Die Upgrades stehen dem Kunden in beliebiger Form und auf beliebigen von 4D gewählten Medien zur Verfügung, einschließlich der zugehörigen Dokumentation, sofern verfügbar. Darüber hinaus handelt es sich bei den Upgrades um neue Release-Versionen, die dem Kunden sowohl für Feature Release (FR) als auch für Long-Term Support (LTS) Release-Zyklen zur Verfügung stehen. Zum Beispiel, 30.2 LTS oder 20 R3.Die Lizenz kann nur während des jährlichen Maintenance-Vertrags upgegradet werden.
2. Features Release & Long-Term Support (LTS). Hat der Kunde sich für die Wartungsdienste entschieden und die entsprechenden Gebühren entrichtet, räumt 4D dem Kunden das Recht ein, die neue Release-Version zu nutzen, wenn 4D Feature Releases zur Verfügung stellt, mit der Maßgabe, dass Kunden, die keine Wartungsdienste abonniert haben, nicht berechtigt sind, diese neuen Release-Versionen zu nutzen.
3. Hotfix. Die Wartung ermöglicht den Zugriff auf Hotfixes für beide Produktzyklen (LTS und Feature Release).
4. Umgebungs-Update durch den Kunden. Der Kunde muss die Komponenten der Umgebung aktualisieren, wenn ein Update und/oder ein Feature Release dies erfordert.
5. Fehlender technischer Support. Der Kunde akzeptiert, dass der technische Support nicht in den Wartungsdiensten enthalten ist, sondern über das 4D-Partnerprogramm zur Verfügung steht. Für dieses Programm ist ein separater Vertrag erforderlich.
6. Laufzeit. Der erste jährliche Wartungszeitraum tritt am Tag der Bereitstellung des EULA für eine Laufzeit von einem (1) Jahr in Kraft.
7. Verlängerung. Sofern die Wartung nicht von einer Partei durch schriftliche Mitteilung - per Einschreiben mit Rückschein - an die andere Partei mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf des laufenden Jahreszeitraums gekündigt wird, wird die Wartung für aufeinander folgende Zeiträume von jeweils einem (1) Jahr verlängert, und die damit verbundenen Gebühren werden auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Verlängerung der jährlichen Wartung geltenden 4D Preisliste berechnet.
8. Erweiterungslizenz. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass im Falle des Abschlusses eines Abonnements für die Wartung eines 4D-Produkts der Erwerb einer Erweiterungs- und/oder Plugin-Lizenz automatisch die Wartung für eine solche Erweiterungslizenz beinhaltet. Die Wartung für eine solche Erweiterung bzw. ein solches Plugin kann nur dann gekündigt werden, (i) wenn die Wartung für das 4D-Produkt gemäß den oben beschriebenen Verfahren gekündigt wird, oder (ii) wenn der Kunde beschließt, eine solche Erweiterungslizenz nicht mehr zu nutzen und 4D über eine solche Kündigung wie im Abschnitt „Verlängerung“ beschrieben in Kenntnis setzt. Die Wartungsgebühren für die Erweiterungslizenz werden auf Grundlage der verbleibenden Laufzeit des Master-Produkts, d.h. entweder 4D Server oder 4D Team Developer Professional, berechnet.
9. Einzelprodukt. Enthält das 4D-Produkt ein Upgrade der 4D-Produkte und/oder stellt 4D Feature Releases zur Verfügung, so stellt das Upgrade und/oder das Feature Release ein einzelnes Produkt mit den 4D-Produkten dar. Infolgedessen muss der Kunde spätestens zwei (2) Monate nach der Installation oder Registrierung eines solchen Upgrades und/oder Feature Release die Nutzung der vorherigen Version der 4D-Produkte einstellen und/oder eine solche Nutzung gestatten.
10. Automatisches Lizenz-Update oder Upgrade. Damit keine persönliche Intervention erforderlich ist, stellen die 4D-Produkte bei einem Update oder Upgrade automatisch eine Verbindung zum 4D-Lizenzmanagementsystem her, um zu prüfen, ob eine neue Lizenz verfügbar ist (durch Wartungsvertrag abgedeckt). Diese stillschweigende und automatische Verbindung erfolgt ohne eine Meldung auf der Benutzeroberfläche.
11. Kündigung des EULA. Die oben beschriebene Kündigung des EULAs aus jeglichem Grund hat automatisch und sofort die Einstellung der damit verbundenen Wartungsdienste zur Folge.
12. Auswirkungen bei vorzeitiger Kündigung. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung der Wartungsdienste aus jedwedem Grund, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass die für die Wartungsdienste gezahlten Gebühren nicht zurückerstattet werden und dass eine solche Beendigung den Kunden nicht von der Zahlung der zum Kündigungszeitpunkt gemäß dem EULA fälligen Beträge entbindet.