4D v18
Vertrag über die Nutzungslizenz und die Versuchslizenz Stand: 20.12.2019
Achtung!
Bitte nehmen Sie gründlich Kenntnis von den in diesem Vertrag enthaltenen und zwischen Ihnen (im folgenden "LIZENZNEHMER" oder „SIE“ genannt) und unserem Unternehmen geltenden Bestimmungen dieses Vertrages zwischen Ihnen und 4D SAS, einer "Société par Actions Simplifiée" (vereinfachte Aktiengesellschaft) des französischen Rechts (im folgenden "4D" genannt).
Indem Sie die "Bestätigen" – Taste wählen oder die Software installieren bzw. nutzen, akzeptieren Sie sämtliche Bedingungen dieses Vertrages.
Sollten Sie mit den in diesem Vertrag enthaltenen Bedingungen nicht einverstanden sein, bitten wir Sie das Medium mit der Software, samt der Dokumentation, dem Kaufnachweis, und einer Kopie der entsprechenden Verkaufsbelege, entweder an die Stelle, bei der Sie die Nutzungslizenz oder die Versuchslizenz erworben haben oder an die in der Dokumentation angegebene Adresse unverzüglich zurückzugeben, sodass Ihnen der Preis zurückerstattet werden kann.
Dieser Vertrag bestimmt die Bedingungen die Nutzungslizenz sowie der dazugehörigen Wartung und der Versuchslizenz der nachfolgend aufgeführten Software. Die besonderen Vertragsbestimmungen unterscheiden klar, inwieweit sie auf eine oder beide Lizenzen anwendbar sind.
Die Nutzungslizenz erstreckt sich ausschließlich auf die Software, für die der LIZENZNEHMER rechtmäßig eine Lizenz erworben und gemäß den Erläuterungen der Dokumentation die autorisierte Produktnummer erhalten hat.
4D ist bereit, dem LIZENZNEHMER eine Nutzungslizenz oder eine Versuchslizenz zu gewähren, unter der Voraussetzung, dass sich der LIZENZNEHMER mit sämtlichen Bestimmungen dieses Vertrages, die auf die jeweilige Lizenz und jeweilige Software anwendbar sind, uneingeschränkt einverstanden erklärt.
Die nachfolgenden Begriffe haben folgende besondere Bedeutung:
-
"4D Anwendung" bezeichnet ein Computerprogramm das mit der Software entwickelt wurde.
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"4D Anwendung Einzelplatz/Single User" bezeichnet eine
4D Anwendung, die ausschließlich auf einem einzigen Computer installiert und von einem einzelnen Anwender verwendet wird. Mangels ausdrücklich abweichender Bestimmung, gilt als vereinbart, dass eine solche 4D Anwendung Einzelplatz nicht als Server (Datenserver) oder als Client, der den Zugriff auf Daten ab oder auf einem anderen Computer ermöglichen würde, verwendet werden darf.
"Vertrag" bezeichnet den vorliegenden Vertrag und dessen Nachträge.
"die autorisierte Anzahl gleichzeitiger Nutzer" ist die maximale Anzahl der gleichzeitig angeschlossenen Nutzer, denen von 4D zu einem bestimmten Zeitpunkt der Zugang gestattet wurde und für die 4D angemessene Lizenzgebühren vom LIZENZNEHMER erhalten hat.
"Dokumentation" bezeichnet sämtliche Dokumentations-dateien und/oder die Dokumentation, geliefert in elektronischer Form und/oder verfügbar auf der 4D Web-Site.
"Umgebung" bezeichnet die Computer-Hardware, Betriebssysteme ("Plattform(en)") und die Programme, die für die Nutzung im Zusammenhang mit der Software erforderlich sind, wobei Einvernehmen darüber besteht, dass jede Lizenz je für eine Umgebung gewährt ist.
"Instanz" bezeichnet die Kombination einer 4D Anwendung und einer Datendatei.
"Software-Pflege" (Maintenance) bezeichnet sowohl die Benachrichtigung über die Verfügbarkeit von Updates, als auch deren Bereitstellung auf Anfrage des Lizenznehmers, unter Voraussetzung der Zahlung der entsprechenden Jahresgebühr und der Einhaltung des vorliegenden Vertrages.
"Haupt-Produkt" bezeichnet jedes der folgenden Produkte, einzeln oder miteinander kombiniert: 4D SERVER, 4D Web Application Server und4D SQL DESKTOP (Nutzungslizenz siehe Absatz 2.4).
"Medium" bezeichnet alle Verfahren, durch die der LIZENZNEHMER die Software erhalten hat, wie 4Ds Website, und/oder 4D´s Ftp Site.
“R Version” oder „Feature Release“: bezeichnet nachfolgende Releases der Software, die eine Verbesserung der Software in Form von Erweiterungen, neuen Features oder Funktionen beinhalten.
Neue R Versionen werden im Allgemeinen durch eine
Änderung der Ziffer hinter dem Buchstaben R der Versionsnummer gekennzeichnet (wie 4D v18 R3 gegenüber 4D v18 R2).
"Server Computer" bezeichnet einen als Server verwendeten Computer.
"Software" bezeichnet alle durch Maschinen lesbare und in ausführbarer Form bestehenden 4D-Computerprogramme, deren Kopien, sowie der diesbezüglichen Dokumentation, jeglicher Erneuerungen oder Auswechselungen und jedes Update, die unter dem Vertrag zur Verfügung vorgenommen werden könnten.
"Updates" bezeichnen Software-Pflegeversionen und/oder Haupt- und/oder Minderaktualisierungen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass jede Software durch zwei (2) Nummern, X und Y, bezeichnet ist, wobei "X" die Nummer des Major Updates und "Y" die Nummer des Minor Updates bezeichnet.
1. GEGENSTAND DES VERTRAGES:
Gegenstand dieses Vertrages ist die Festlegung der
Bedingungen unter denen 4D dem LIZENZNEHMER eine nicht exklusive Lizenz zur Nutzung oder zum Test der Software gewährt, sowie die Bedingungen der Wartung. Alle die dem LIZENZNEHMER zur Nutzung oder zum Test der Software gewährten Rechte sind in diesem Vertrag aufgeführt, sodass 4D im Besitz sämtlicher Rechte bleibt, die dem LIZENZNEHMER durch diesen Vertrag nicht ausdrücklich eingeräumt werden bei. Dem LIZENZNEHMER werden keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Rechte bezüglich der Software gewährt.
4D und/oder ihre Zulieferer bleiben die alleinigen Eigentümer der Kopie der Software und aller weiteren Kopien, die der LIZENZNEHMER in Übereinstimmung mit diesem Vertrag besitzt oder herstellen durfte.
In keinem Fall ist dieser Vertrag als Kaufvertrag auszulegen.
2. UMFANG DER GEWÄHRTEN RECHTE
Solange in Abs. 2.4 dieses Vertrages nichts Gegenteiliges bestimmt wird, gelten die in Abs. 2.1. und 2.2. aufgeführten allgemeinen Bedingungen und zwar für alle Arten von Software deren Nutzung gemäß dem vorliegenden Vertrag gewährt wurde.
LIZENZNEHMER akzeptiert, dass beim Start der Software ein
Banner mit Angeboten von 4D SAS erscheint und das dieser
Banner automatisch durch eine Verbindung zu einem 4D SAS Web Server aktualisiert wird. Diese Verbindung erlaubt nicht die Sammlung und Übertragung persönlicher Daten.
2.1 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN HINSICHTLICH DER NUTZUNGSLIZENZ
Gegen Zahlung der entsprechenden Gebühr durch den LIZENZNEHMER, gewährt 4D dem LIZENZNEHMER ein beschränktes, persönliches und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software in der Umgebung und in der Sprache, angegeben auf der 4D Web-Site sowie insbesondere in der zur Software-Version gehörenden Zertifizierung-Matrix.
Die durch 4D gewährte Software-Nutzungslizenz berechtigt zur Nutzung der Software auf einem (1) der von 4D autorisierten Plattformen. Es gilt als vereinbart, dass (i) der LIZENZNEHMER eine solche Plattform zum Zeitpunkt der Installation unveränderlich auswählt und (ii) die Installation und Nutzung auf mehr als einer (1) Plattform die Gewährung von unabhängigen Lizenzen erfordert. Soweit in Abschnitt 2.4 nicht anders bestimmt, ist der LIZENZNEHMER berechtigt,
a)
die Software auf einem Computer für interne Zwecke zu installieren und zu verwenden, vorausgesetzt die Software wird nur auf einem (1) Computer gleichzeitig installiert bzw. verwendet.
b)
die Software auf einen anderen Computer zu übertragen, vorausgesetzt die Software wird nur auf einen (1) Computer gleichzeitig installiert bzw. verwendet.
c)
die Software nur zur Nutzung gemäß Artikel 2.1. auf eine (1) Festplatte (Hard Disk) zu übertragen und den vorliegenden Bestimmungen entsprechend nutzt, vorausgesetzt, dass der LIZENZNEHMER die Software nicht zeitgleich auf einem anderen Computer nutzt und jederzeit sein Eigentum an der Originallizenz beweisen kann.
d)
eine Kopie der Software in ausführbarer Form nur zum Zwecke der Sicherung und der Archivierung herzustellen, aber vorausgesetzt, dass der LIZENZNEHMER dabei sämtliche Urheberrechte, Warenzeichen und andere Eigentümerbezeichnungen herstellt, die auf oder in der Software erscheinen; die so erstellte Kopie unterliegt den Bedingungen des vorliegenden Vertrages;
2.2 NUTZUNGSLIZENZ UND TESTLIZENZ:
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Soweit nicht in Abschnitt 2.4 anders bestimmt, ist der
LIZENZNEHMER nicht dazu berechtigt,
a)
die Software und/oder 4D Anwendung auf einen Server Computer zu installieren;
b) die Software auf mehr Computern als die gewährte Anzahl Computern, d.h. einem (1) Computer, oder in einer anderen Umgebung als der oben aufgeführten Umgebung zu verwenden, es sei denn der LIZENZNEHMER hat durch Zahlung der zum Zeitpunkt der Bestellung entsprechenden Lizenzgebühr eine zusätzliche Lizenz erworben;
c) die Software zur Erzeugung von Anwendungs-Servern und/oder Datenservern zu benutzen, es sei denn der LIZENZNEHMER hat dafür die Lizenz für 4D WEB APPLICATION SERVER oder 4D SERVER erworben.
d)
die Software zu unterlizenzieren, verkaufen, verleihen, vermieten, verleasen oder die Nutzung zu teilen oder Dritten die Nutzung der Software für Beratungsdienst-leistungen, time sharing, ausgelagerte Dienstleistungen, application service provider services oder application hosting provider services zu gestatten; grundsätzlich darf der LIZENZNEHMER keinerlei Rechte bezüglich der Software oder eines Teiles davon in welcher Form auch immer Dritten einräumen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der 4D, die ggf. von der Zustimmung des Dritten zu den Bestimmungen dieser Lizenz abhängt;
e) die Software auf eine andere Umgebung als die Umgebung zu übertragen. Der LIZENZNEHMER erklärt sich damit einverstanden, dass er eine zum Zeitpunkt des Übertragens gültige Lizenzgebühr entsprechend 4Ds Standardgebühren zahlen muss ohne, dass hiervon mögliche Schadenersatzansprüche von 4D eingeschränkt werden;
f)
die Software, soweit nicht gesetzlich gestattet teilweise oder vollständig zu verändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu zerlegen, auseinanderzunehmen, soweit gesetzlich erlaubt. Vor jeglichen Dekompilierung hat der LIZENZNEHMER 4D um die Informationen zu bitten, die notwendig sind, um die Kompatibilität der Software mit anderen Programmen zu erzielen;
g) die Bezeichnungen der Software, Eigentums-hinweise, Labels, oder Warenzeichen zu entfernen oder zu verändern, die auf oder in der Software erscheinen, insoweit dies von 4D nicht ausdrücklich gestattet worden ist;
h) die Back-up für andere Zwecke als dem Ersatz der beschädigten oder zerstörten Originalkopie zu verwenden (oder Dritten dies zu gestatten);
i) die Ergebnisse etwaiger Benchmark- oder anderer Test an der Software ohne die vorherige schriftliche Einwilligung von 4D zu veröffentlichen;
j) die Software unter Verletzung der nationalen Rechtsordnungen, der zwischenstaatlichen Verträge, des Bundes- oder Landesrechtes, der Verordnungen oder sonstiger rechtsgültiger Regeln zu verwenden einschließlich der Gesetze über den Missbrauch von Informationen.
2.3 BEDINGUNGEN DER TESTLIZENZ
4D gewährt dem LIZENZNEHMER ein beschränktes, persönliches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Software unter den nachfolgenden Bedingungen.
Die Versuchslizenz wird kostenfrei gewährt.
Der LIZENZNEHMER ist berechtigt:
a) die Software ausschließlich auf einem (1) Computer per Plattform zu benutzen; oder im Fall eines durch Defekt bedingten Austausch des Computers, nur auf einem (1) Computer gleichzeitig zu benutzen.
b) die Software nur für Datenverarbeitung (data processing) und Versuchs- und Testzwecke ausschließlich entsprechend der Bedingungen von Abschnitt 7.2 zu verwenden, mit der Begrenzung auf eine (1) Versuchs- und Testlizenz pro Major Update.
In Abweichung von der Regelung unter Ziffer 2.2 darf der Lizenznehmer die Software nicht für jegliche Produktionszwecke nutzen. Jede Verwendung der Software für Produktionszwecke bedarf des vorherigen Erwerbs einer Nutzungslizenz durch den LIZENZNEHMER zu den Standardgebühren von 4D, die zum entsprechenden Zeitpunkt, Anwendung finden.
2.4 BESONDERE BEDINGUNGEN ZUR
NUTZUNGSLIZENZ
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die nachfolgend genannte Software und ergänzen oder verändern die allgemeinen Bedingungen der Abschnitte 2.1 und 2.2 dieses Vertrages. Dabei gilt als vereinbart dass die Abschnitte 2.1 und 2.2 weiterhin wirksam bleiben, sofern in den nach-stehenden Bestimmungen nichts Gegenteiliges bestimmt ist.
2.4.1 4D DEVELOPER STANDARD
Die 4D INTERPRETED DESKTOP Funktionalität, beinhaltet in
4D DEVELOPER STANDARD, erlaubt den Vertrieb von 4D
Application Single User (ohne Einschränkung der Anzahl der Anwendungen und/oder der Computer). Der LIZENZNEHMER erklärt sich damit einverstanden, dass der Zugriff auf eine oder mehreren Remote Server durch 4D Anwendung Einzel-platz gestattet ist solange diese 4D Anwendung diese Server und/oder deren Daten nicht verändert (Nur Lesen). Trotz der obenstehenden Einschränkung berechtigt die 4D Anwendung gelegentliche "Batch"-Aktualisierungen der Datenquellen durchzuführen, wobei dies auf maximal zweimal pro vierundzwanzig (24) Stunden beschränkt ist. Die 4D Application Single User ist auf die Nutzung von 255 Tabellen und 512 Felder pro Tabelle beschränkt. In diesem Falle ist die Anzahl der Datensätze pro Tabelle auf 16 Millionen beschränkt.
Der LIZENZNEHMER ist verantwortlich für die Einhaltung der obenstehenden Beschränkungen.
Die Funktionalität 4D INTERPRETED DESKTOP darf ausschließlich für Ausführungszwecke eingesetzt werden. Auf keinen Fall darf 4D INTERPRETED DESKTOP zur Entwicklung neuer Anwendungen oder Datenbanken eingesetzt werden.
2.4.2 4D DEVELOPER PROFESSIONAL
SQL Server, Web Server und/oder Web Server Services
Funktionen dürfen ausschließlich für Entwicklung- und Testzwecke verwendet werden, diese sind auf einen (1) lokalen Zugriff und einen (1) Remote Zugriff beschränkt. Die in 4D DEVELOPER PROFESSIONAL enthaltenen Funktionalitäten 4D INTERPRETED DESKTOP und 4D UNLIMITED DESKTOP erlauben die Verbreitung einer 4D Anwendung Einzelplatz (ohne Beschränkung der Anzahl der Anwendungen), wobei vereinbart ist, dass eine (1) Lizenz auf eine (1) Plattform beschränkt ist. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Zugriff auf eine oder mehreren Remote Server durch 4D Anwendung Einzelplatz gestattet ist vorausgesetzt, dass diese 4D Anwendung diese Server nicht verändert (Nur Lesen). Trotz der obenstehenden Einschränkung erlaubt die 4D Anwendung gelegentliche "Batch"-Aktualisierungen der Datenquellen durchzuführen, wobei dies auf maximal zweimal (2) pro vierundzwanzig (24) Stunden beschränkt ist. In keinem Fall darf die 4D UNLIMITED DESKTOP Funktionalität getrennt von einer 4D Anwendung Einzelplatz vertrieben werden.
Der Lizenznehmer darf den von 4D installierten Dialog nicht verändern, der für den Fall des Verlassens einer 4D-Anwendung angezeigt wird, die mit 4D UNLIMITED DESKTOP betrieben wird, insbesondere die gesetzlichen Hinweise zu den gewerblichen Schutzrechten, Hinweise auf Warenzeichen, Marken und Domain Namen, die im Dialog erscheinen.
2.4.3 4D TEAM DEVELOPER PROFESSIONAL Die Bedingungen für 4D DEVELOPER PROFESSIONAL und 4D SERVER gelten ebenfalls für 4D TEAM DEVELOPER PROFESSIONAL.
2.4.4 4D SERVER
Der LIZENZNEHMER ist berechtigt:
a) die Software ausschließlich für interne Daten Verarbeitungsaufgaben zu installieren und zu nutzen, auf dem autorisierten Server Computer, einer sogenannten Client/Server Umgebung bzw. Netzwerk, ohne Beschränkung der Anzahl Client Computers, vorausgesetzt dass die Software gleichzeitig in keinem Fall von mehr als der erlaubten Anzahl gleichzeitiger Anwender auf dem gleichen Server Computer benutzt wird.
b) Kopien der Software auf dem gleichen Server Computer zu erstellen, für den ausschließlichen Zweck mehrere Instanzen der Anwendung zu betreiben. Dazu ist erforderlich das LIZENZNEHMER alle Copyright, Warenzeichen und andere Eigentumsvermerke die in der Software erscheinen oder enthalten sind mit kopiert, wobei die Kopien den Bedingungen des Lizenzvertrags unterliegen.
c) die Software von einem Server Computer auf einen anderen übertragen, vorausgesetzt das die Software niemals auf mehr als einem (1) Server Computer gleichzeitig installiert und/oder benutzt wird.
Der LIZENZNEHMER ist ausdrücklich damit einverstanden, dass 4D Server nicht auf einer anderen Computer Plattform installiert oder verwendet wird und/oder die Software nicht von mehr als der autorisierten Anzahl gleichzeitiger Anwender benutzt wird oder die Software in einer anderen
Umgebung als die Umgebung benutzt wird. Dies setzt den Erwerb von einer oder mehreren zusätzlichen Lizenzen durch den LIZENZNEHMER zu den zu diesem Zeitpunkt gültigen Preisen und Bedingungen voraus.
Damit keine persönliche Intervention erforderlich ist, wenn bei Abonnement-Lizenzen (oder anderen eingeschränkten Lizenzen) eine 4D SERVER Lizenz abläuft, meldet sich der Server automatisch einmal am Tag an das 4D LICENCES SYSTEM an, um zu prüfen, ob eine neue Lizenz verfügbar ist. Diese stillschweigende und automatische Verbindung erfolgt ohne eine Meldung auf der Benutzeroberfläche.
2.4.5 4D SQL DESKTOP
4D SQL DESKTOP darf ausschließlich für Ausführungszwecke eingesetzt werden. Jede Lizenz ist limitiert auf eine (1) Instanz. Die Nutzung weiterer Instanzen erfordert den Erwerb weiterer Lizenzen, zu den dann gültigen Preisen und Bedingungen.
4D SQL DESKTOP erlaubt dem LIZENZNEHMER die Software als Client für Remote Datenquellen einzusetzen. In keinem Fall darf 4D INTERPRETED DESKTOP zur Entwicklung neuer Anwendungen oder Datenbanken eingesetzt werden.
2.4.6 4D WEB APPLICATION EXPANSION
Der Kauf einer Lizenz von 4D WEB APPLICATION EXPANSION und die Nutzung dieser Software bedingt den vorherigen Erwerb einer 4D SERVER Lizenz durch den LIZENZNEHMER.
Gemäß der gewährten Lizenz und abweichend von den
Bestimmungen des vorliegenden Vertrages, kann 4D WEB APPLICATION EXPANSION als Intranet/Internet-Server betrieben werden, ohne Einschränkung der Anzahl der Verbindungen. Die Lizenz beschränkt sich auf eine (1) 4D Anwendung und zur ausschließlichen Nutzung auf einem (1) Computer. Die Bedingungen zum Kopieren der 4D WEB APPLICATION EXPANSION sind identisch zu denen des 4D SERVER, mit dem 4D WEB APPLICATION EXPANSION verbunden ist, wie in Abschnitt 2.4.4b) definiert.
2.4.7 4D WEB SERVICES EXPANSION
Die Veröffentlichung von Web Services als Server
(Veröffentlichung von Webservices) erfordert den vorherigen Erwerb einer 4D WEB SERVICES EXPANSION Lizenz. Der Kauf einer Lizenz von 4D WEB SERVICE EXPANSION und die Nutzung dieser Software setzt den vorherigen Erwerb einer 4D SERVER oder 4D WEB APPLICATION SERVER Lizenz durch den LIZENZNEHMER voraus.
Die Veröffentlichung von Web Services als Server (Veröffentlichung von Webservices) beinhaltet den vorherigen Erwerb einer 4D WEB SERVICES EXPANSION Lizenz.
Gemäß der gewährten Lizenz und abweichend von den Bestimmungen des vorliegenden Vertrages, kann 4D WEB SERVICES EXPANSION als Intranet/Internet-Server betrieben werden, ohne Einschränkung der Anzahl der Verbindungen. Die Lizenz beschränkt sich auf eine (1) 4D Anwendung und zur ausschließlichen Nutzung auf einem (1) Computer. Die Bedingungen zum Kopieren der 4D WEB SERVICES EXPANSION sind identisch zu denen des 4D SERVER, mit dem 4D WEB SERVICES EXPANSION verbunden ist, wie in Abschnitt 2.4.4b) definiert.
2.5 ELEKTRONISCHE DOKUMENTATIONSRECHTE
Der LIZENZNEHMER darf
-
die Elektronische Dokumentation für die Nutzung der
Software ausdrucken;
-
die HTML- oder PDF-Dateien zur Nutzung im Intranet des LIZENZNEHMERS auf einen Server übertragen; - die elektronische Dokumentation auf eine hard drive übertragen für die Nutzung der Software durch den LIZENZNEHMER.
Der LIZENZNEHMER darf nicht
-
die Dokumentation verteilen;
-
die Dokumentation in einer Weise übertragen, die auf diese einen Zugriff über das Internet gestattet;
-
abgeleitete Werke der Dokumentation herstellen.
2.6 WEITERE RECHTE
Die Software kann eine oder mehrere Verzeichnisse, Dateien, Elemente, usw. enthalten, die dem LIZENZNEHMER bei der Anwendung der Software helfen sollen. 4D gewährt dem LIZENZNEHMER das Recht, diese Verzeichnisse, Dateien etc. zu nutzen, vorausgesetzt, dass der LIZENZNEHMER die Bestimmungen dieses Vertrages und jegliche Bestimmungen der Verzeichnisse und Dateien einhält. Für weitere Informationen und Bestimmungen sollte der LIZENZNEHMER auf die Dokumentation und die "Read me" Datei Bezug nehmen.
Dem LIZENZNEHMER ist bekannt, dass die Software Zugang zu einem Verzeichnis gewährt, das ermöglicht, bestimmte Informationen in den Anwendungen der Software zu kodieren. Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass einige Rechtsordnungen die Nutzung der in diesem Verzeichnis vorhandenen Algorithmen nicht gestatten, und erklärt sich einverstanden, alle anwendbaren Gesetze und Verordnungen in Bezug auf diese Nutzung einzuhalten. In jedem Falle liegt es in der Verantwortung des LIZENZNEHMERS sicherzustellen, dass jeder Nutzer der Software die Bestimmungen dieses Vertrages beachtet.
3. TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG UND SOFTWAREPFLEGE/MAINTENANCE
3.1 TESTLIZENZ
Die Testlizenz berechtigt zu keinerlei technischer Unterstützung und Wartungsdienste.
3.2. NUTZUNGSLIZENZ
3.2.1 Wenn der LIZENZNEHMER jährliche Software-Pflege zum Zeitpunkt des Lizenzerwerbs der Software abgeschlossen hat, gelten die folgenden Bestimmungen:
Gegen Zahlung der entsprechenden jährlichen Gebühr informiert 4D den LIZENZNEHMER über Updates und – auf Anfrage von dem LIZENZNEHMER – stellt diese zur Verfügung, mit Dokumentation falls verfügbar, wobei 4D die Wahl des Mediums bestimmt.
Vorausgesetzt. der LIZENZNEHMER hat Software-Pflege (Maintenance) abgeschlossen und die berechneten Gebühren beglichen, gewährt 4D dem LIZENZNEHMER die Nutzungs-rechte veröffentlichte R Versionen. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass LIZENZNEHMER ohne Abschluss von Software-Pflege keine Berechtigung zur Nutzung dieser Releases haben. Der LIZENZNEHMER aktualisiert Bestandteile der Umgebung, falls ein Update oder R Version dies erfordert.
Der LIZENZNEHMER erklärt sich damit einverstanden, dass die Lizenz und die Softwarepflege keinen Installations-Service beinhalten, dazu ist ein besonderer Vertrag erforderlich. Entsprechend der vorliegenden Lizenz beginnt die anfängliche jährliche Softwarepflege mit dem Kauf dieser Lizenz für den Zeitraum von einem (1) Jahr, nach den vorstehend beschriebenen Bedingungen.
Wenn die Softwarepflege nicht von einer der beiden Parteien innerhalb von dreißig (30) Tagen vor dem Ablauf der aktuellen jährlichen Softwarepflege schriftlich per Einschreiben gekündigt wurde, verlängert sich die Softwarepflege um je ein (1) weiteres Jahr; die Gebühr für die Software-Pflege berechnet sich anhand der zum Zeitpunkt der Verlängerung gültigen Produktpreise, wobei eine mögliche Erhöhung auf maximal 8% pro Jahr begrenzt ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit Abschließen der jährlichen Software-Pflege für die Lizenz der Nutzung des Haupt-Produkts, bei Kauf jeder Expansion und/oder Plugin-Lizenz automatisch die Software-Pflege-leistungen für die entsprechende Erweiterung/Plugin-Lizenz mitabgeschlossen wird. Software-Pflege von solchen Erweiterungen/Plugins kann durch Beenden der Software Pflege für das Haupt-Produkt in Übereinstimmung mit den oben beschriebenen Verfahren beendet werden oder wenn der Lizenznehmer entscheidet, auf die Verwendung solcher Erweiterungen/Plugin-Lizenz nach § 7.1. zu verzichten.
3.2.2 Wenn der LIZENZNEHMER von 4Ds örtlicher Vertriebsorganisation technische Unterstützung für die Software von 4D wünscht, so muss er die Software schnellstmöglich durch geeignete Maßnahmen registrieren, wenn notwendig online entsprechend den Hinweisen auf der Web Site von 4D SAS, deren lokalen Vertriebsorganisation, oder deren Vertretern. Eine solche Dienstleistung wird gemäß den örtlichen Bedingungen gewährleistet.
3.2.3. Beinhaltet das Paket ein Update der Software und oder eine R Version, stellt diese ein einzelnes Produkt mit der Software dar. Infolgedessen beendet der LIZENZNEHMER die Nutzung der Vorversion und die Erlaubnis, diese zu nutzen innerhalb von maximal zwei (2) Monaten nach der Installation oder Registration eines solchen Updates oder R Version; der LIZENZNEHMER erklärt sich mit sämtlichen Bestimmungen dieses Vertrages, der die Bedingungen der Nutzung des Updates oder R Version regelt, einverstanden.
3.2.4 Damit keine persönliche Intervention erforderlich ist, wenn ein Update der Software zum ersten Mal gestartet wird, meldet sich die Software automatisch an das 4D LICENCES SYSTEM an, um zu prüfen, ob eine neue Lizenz verfügbar ist (im Rahmen des Maintenance-Vertrags oder bei vorab bezogenem Update). Diese stillschweigende und automatische Verbindung erfolgt ohne eine Meldung auf der Benutzeroberfläche.
4. GARANTIE UND HAFTUNG
LIZENZNEHMER versteht und akzeptiert das 4D SAS seine
Vorvertragsverpflichtung zur Information des LIZENZNEHMERS erfüllt hat und unter Berücksichtigung aller
Vertragspunkte 4D SAS dies nur unter "Besten Bemühungen" ("Obligation de moven" nach französischem Gesetz) erfüllen kann.
4.1 NUTZUNGSLIZENZ: GARANTIE UND HAFTUNG
Während einer Frist von neunzig (90) Tagen nach Erhalt der Produktnummer der Software durch den LIZENZNEHMER, belegt durch eine Kopie der Rechnung, garantiert 4D, dass die unveränderte Software die wesentlichen Funktionen erfüllt, die in der Dokumentation beschrieben sind, sofern sie in der Umgebung genutzt wird, die auf dem Medium und in der Dokumentation angegeben ist.
Im Garantiefall hat 4D die mangelnde Übereinstimmung mit der Dokumentation, gefunden und gemeldet vom LIZENZNEHMER, zu beheben, wobei die Garantie für die ausgetauschte Software auf die Restlaufzeit der ursprünglichen Garantiefrist beschränkt ist, oder die Lizenzgebühr für die Software wird zurückerstattet und dieser Vertrag beendet. Wenn der Schaden jedoch auf einen Fehler, falsche Nutzung, eine Veränderung oder eine fehlerhafte Anwendung der Software zurückzuführen ist, ist 4D nicht garantiepflichtig und hat die Lizenzgebühr nicht zu ersetzen.
Abweichend hiervon erklärt sich der LIZENZNEHMER damit einverstanden, dass die Software nach eigenem Ermessen und auf eigene Gefahr durch Herunterladen zur Verfügung gestellt wird und dass der LIZENZNEHMER für jegliche Schäden an seinem Computersystem und für jeglichen Datenverlust verantwortlich ist, die vom Herunterladen der Software resultieren.
4D übernimmt keine Garantie, dass die Software Störungs- und fehlerfrei ist. 4D garantiert nicht, dass die Funktionen der Software den Anforderungen des LIZENZNEHMERS genügen oder dass die Anwendung ohne Unterbrechungen und fehlerfrei läuft und alle Fehler beseitigt werden. DIE VORSTEHENDE GARANTIE IST ABSCHLIESSEND; DER LIZENZNEHMER VERZICHTET SOMIT AUF JEGLICHE WEITERGEHENDEN GARANTIEN, AUSDRÜCKLICHE WIE IMPLIZIERTE, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT NUR IMPLIZIERTE BEDINGUNGEN, GARANTIEN DER VERMARKTUNGSFÄHIGKEIT UND DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, INSOWEIT DIES GESETZLICH ZULÄSSIG IST.
Das gesamte Risiko hinsichtlich der Auswahl und Nutzung der Software und ihrer Anwendungsergebnisse liegt beim LIZENZNEHMER. Des Weiteren obliegt es allein dem LIZENZNEHMER, die notwendigen Maßnahmen zum Schutze seiner Daten zu ergreifen.
Die Garantieregelungen in dieser Bestimmung berechtigen allein den LIZENZNEHMER; Dritte hingegen, die die Ergebnisse des LIZENZNEHMERS aus der Software nutzen, können keine Rechte aus dieser Garantie herleiten. Infolgedessen haftet 4D gegenüber Dritten nicht für die Nutzung einer 4D-Anwendung. Der LIZENZNEHMER hat 4D von jeglichen Inanspruchnahmen Dritter im Zusammenhang mit einer 4D-Anwendung freizustellen.
LIZENZNEHMER versteht und akzeptiert, dass 4D SAS nur für direkten Schaden haftbar gemacht werden kann. Jegliche Haftung von 4D oder jeder anderen Person, die an der Entwicklung, der Herstellung oder dem Vertrieb der Software beteiligt gewesen ist, für jeglichen zufälligen oder kausalen, mittelbaren oder speziellen Schaden des LIZENZNEHMERS, eines jeden Nutzers oder eines Dritten, insbesondere für die Unterbrechung in der Anwendung der Software, Gewinn-einbußen, Datenverlust, Verlust von Markenimage, Erhöhung von Allgemeinkosten oder andere finanzielle Verluste, die aus der Nutzung der Software oder dem Unvermögen zur Nutzung herrühren, wird auch für den Fall von Fahrlässigkeit ausgeschlossen, selbst wenn 4D von der Möglichkeit derartiger Schäden unterrichtet worden ist. 4D haftet in Höhe des Betrags, den der LIZENZNEHMER für die betreffende Nutzungslizenz bezahlt hat, bzw. falls anwendbar, den Betrag der jährlichen Software-Pflege. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass jegliche Schadensansprüche gegen 4D SAS, beruhend auf diesem Lizenzvertrag, nach zwölf (12) Monaten nach Auftreten des Ereignisses, das den Anspruch erzeugt, verjähren.
4.2 TESTLIZENZ: AUSSCHLUSS DER GEWÄHR-LEISTUNG UND BESCHRÄNKTE HAFTUNG
Die Software wird "wie besehen" nur zu Versuchszwecken zur Verfügung gestellt, ohne jegliche ausdrückliche oder implizierte Garantie.
4D haftet weder für den Gebrauch, die Funktionalität und die Anwendung der Software. 4D kann nicht bestätigen, dass die Software keine Störungen und/ oder Fehler aufweist.
Insbesondere garantiert 4D nicht, dass die Funktionen der Software die Anforderungen des LIZENZNEHMERS erfüllen und dass die Anwendung ohne Unterbrechung läuft.
Das gesamte Risiko hinsichtlich der Auswahl und Nutzung der Software liegt beim LIZENZNEHMER. Des Weiteren obliegt es allein dem LIZENZNEHMER, die notwendigen Maßnahmen zum Schutze seiner Daten zu ergreifen, insbesondere Datensicherungen und Archivierung. 4D kann nicht haftbar gemacht werden für jegliche finanziellen, Vermögens- oder sonstigen Schäden, die dem LIZENZNEHMER direkt oder indirekt durch die Nutzung der Software entstehen, selbst wenn 4D von der Möglichkeit derartiger Schäden unterrichtet worden ist.
5. GEISTIGES EIGENTUM
5.1 Die Software ist eine Originalentwicklung, geschützt durch nationales und internationales Urheberrecht und Verträge.
Die Software ist das exklusive Eigentum von 4D und/oder deren Zulieferer. 4D und/oder ihre Zulieferer bleiben die alleinigen Eigentümer der geistigen Rechte der Software. Deshalb erwirkt der LIZENZNEHMER keine Titel, Copyright,
Warenzeichen, Markennamen, Handelsnamen oder andere Eigentumsrechte an der Software als solche wie durch diesen Vertrag bestimmt.
Dieser Vertrag beinhaltet keine Lizenz oder Rechte an 4D oder ihrer Zulieferer Warenzeichen, Handelsnamen oder sonstigen Rechten.
Jede teilweise oder komplette Reproduktion der Software, darf nur unter der Bedingung vorgenommen werden, dass sie alle rechtlichen Eigenschaften der Software-Rechte enthält.
5.2 4D bestätigt, dass nach ihrem Wissen (i) nichts der
Unterzeichnung dieses Vertrags entgegensteht, (ii) die Software keine Rechtsverletzung gegenüber bestehenden Erzeugnissen darstellt.
5.3 Der LIZENZNEHMER soll 4D über jegliche unerlaubte Nutzung oder Rechtsverletzung der Software informieren, von der der LIZENZNEHMER Kenntnis erlangt. Sollte 4D auf Grundlage dieser Information entscheiden rechtliche Schritte einzuleiten, soll der LIZENZNEHMER 4D angemessen unterstützen, sofern diese von 4D gefordert wird.
5.4 Gegen den LIZENZNEHMER gerichtete Klagen bezüglich des Verstoßes gegen geistiges Eigentum sollen durch 4D auf ihrer Kosten geführt oder verglichen werden, unter der Voraussetzung dass der LIZENZNEHMER:
- unverzüglich 4D schriftlich über solche Klagen informiert, und
-
unverzüglich die Kontrolle der Verteidigung bzw. Schlichtung solcher Klagen an 4D übergibt, und - mit 4D zur Verteidigung oder Schlichtung solcher Klagen zusammenarbeitet.
Wenn eine Klage oder eine mögliche Klage wegen Verstoß gegen geistiges Eigentum gegen den LIZENNEHMER vorgebracht wird oder falls nach Ansicht von 4D die Software Betreff einer Klage wegen Verstoß gegen geistiges Eigentum werden kann, dann soll 4D, nach eigenem Ermessen und auf ihre Kosten, entweder:
(i) die Software mit einer entsprechend gleichwertigen Software austauschen oder
(ii) wenn (i) nicht möglich ist, die für diese Lizenz gezahlten Lizenzgebühren zurückerstatten und den Lizenzvertrag beenden.
Schäden basierend auf Klagen gegen den LIZENZNEHMER, wegen Verstoß gegen geistiges Eigentum der Software, einschließlich der Anwaltskosten des LIZENZNEHMERS (übliche Anwaltskosten), werden von 4D getragen, begrenzt auf die Lizenzgebühr die der LIZENZNEHMER für die betreffende Software entrichtet hat.
4D ist nicht haftbar für:
-
bei Nutzung von anderen als der aktuellsten Version von Software,
-
bei Änderungen der Software durch den LIZENZNEHMER oder Dritten,
-
bei Nutzung von Software in anderer Art als in der
Dokumentation erläutert,
-
bei Nutzung von Software auf anderer Hardware, anderem Betriebssystem und/oder anderer Software als Umgebung definiert.
Der Abschnitt 5 regelt 4D's gesamte Haftung für alle Klagen aufgrund eines Verstoßes gegen geistiges Eigentum oder anderer Eigentumsrechte Dritter.
6. GEHEIMHALTUNG
Die Struktur und Organisation der Software sind wertvolle Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Information von 4D und ihrer Zulieferer. Der LIZENZNEHMER darf derartige Geschäftsgeheimnisse nicht offen legen.
Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht für eine Dauer von fünf (5) Jahren ab der Beendigung dieses Vertrages. Der LIZENZNEHMER erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass es 4D gestattet ist, sich öffentlich auf die Geschäftsbeziehung zwischen 4D und dem LIZENZNEHMER zu beziehen.
7. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG
7.1 NUTZUNGSLIZENZ
Sofern der Vertrag nicht vorzeitig gekündigt wird, besteht die nach diesem Vertrage gewährte Lizenz für die Dauer des rechtlichen Schutzes der Software.
Die Beendigung von Software-Pflege gemäß Abschnitt 7.2 aus jeglichem Grund bedeutet nicht die Beendigung der Nutzungslizenz für die Software, die weiter bestehen bleibt.
Soweit dieser Vertrag nichts Abweichendes regelt, erklärt sich der LIZENZNEHMER für den Fall einer vorzeitigen Kündigung der Wartung oder mehr allgemein des Vertrags damit einverstanden, dass die betreffende Lizenzgebühr nicht an ihn zurückzuzahlen ist und dass diese Kündigung den LIZENZNEHMER nicht von seiner Verpflichtung befreit, etwaige am Tag der Kündigung fällige Beträge gemäß diesem Vertrag zu bezahlen.
Der LIZENZNEHMER kann diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen durch Einschreiben mit Empfangs-bestätigung kündigen. Diese Kündigung befreit den LIZENZNEHMER nicht von seinen Verpflichtungen, die vor der Kündigung entstanden sind.
Jede Partei kann das Vertragsverhältnis im Falle einer
Vertragsverletzung durch die andere Partei mit sofortiger
Wirkung schriftlich per Einschreiben mit Empfangs-bestätigung kündigen, wenn die Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung abgestellt wurde.
4D kann das Vertragsverhältnis auch mit sofortiger Wirkung schriftlich per Einschreiben mit Empfangsbestätigung kündigen, wenn
(i)
der LIZENZNEHMER gegen Abschnitt 2 dieses
Vertrages verstößt und/oder
(ii)
der LIZENZNEHMER nicht vertragsgemäß in Rechnung gestellte Gebühren gezahlt hat. Die Kündigung dieses Vertrages schließt etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche von 4D nicht aus.
Durch die Kündigung dieses Vertrages wird 4D von jeglichen Verpflichtungen aus diesem Vertrag befreit, insbesondere von den Software-Wartung- und Unterstützungspflichten. Der LIZENZNEHMER hat die Nutzung der Software zu unterlassen, sie mit der Dokumentation und sämtlichen vollständigen und unvollständigen Kopien zurückzugeben oder zu vernichten und die Produktnummer an 4D zurückzugeben.
Der LIZENZNEHMER hat durch eine rechtsgültig unterschriebene schriftliche Erklärung zu versichern, dass die Bestimmungen dieses Artikels innerhalb in einer Frist von fünf (5) Tagen nach der Kündigung erfüllt worden sind.
7.2 SOFTWARE-PFLEGE (MAINTENANCE)
Außer bei vorheriger Kündigung läuft die Software-Pflege
(Maintenance) wie in Abschnitt 3.2.1 bestimmt für ein (1) Jahr nach Kauf der Software durch den LIZENZNEHMER und verlängert sich jeweils automatisch für ein weiteres Jahr entsprechend den Bedingungen in Abschnitt 3.2.1. Die Beendigung der Nutzungslizenz gemäß Abschnitt 7.1 aus jeglichem Grund beinhaltet automatisch und mit sofortiger Wirkung die Beendigung der Software.
Soweit dieser Vertrag nichts Abweichendes regelt, erklärt sich der LIZENZNEHMER für den Fall einer vorzeitigen Kündigung der Software-Pflege damit einverstanden, dass die betreffende Lizenzgebühr nicht an ihn zurückzuzahlen ist und dass diese Kündigung den LIZENZNEHMER nicht von seiner Verpflichtung befreit, etwaige am Tag der Kündigung fällige Beträge gemäß diesem Vertrag zu bezahlen. Entsprechend den Bedingungen in Abschnitt 3.2.1 kann der LIZENZNEHMER die Software-Pflege nur kündigen, wenn er dies einen (1) Monat vor Ende des aktuellen Jahresvertrag für Software-Pflege (Maintenance) durch schriftliche Erklärung mitteilt. Diese Kündigung befreit den LIZENZNEHMER nicht von seinen Verpflichtungen, die vor der Kündigung entstanden sind.
Dagegen kann jede Partei im Falle einer Vertragsverletzung durch die andere Partei die Software-Pflege (Maintenance) und im Allgemeinen das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung schriftlich per Einschreiben mit Empfangsbestätigung kündigen, wenn die Vertragsverletzung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung abgestellt wurde.
Die Kündigung der Software-Pflege (Maintenance) aus jeglichem Grund befreit 4D von jeglichen Verpflichtungen bezüglich Software-Pflege (Maintenance).
7.3 TESTLIZENZ
Die Testlizenz besteht für die Zeit, entsprechend des bei Übermittlung der Produktnummer angegebenen Zeitraums. Jede Vertragspartei kann die Testlizenz jederzeit ohne Begründung durch schriftliche Erklärung kündigen.
Sollte der LIZENZNEHMER vertragliche Verpflichtungen verletzen, berührt die Kündigung nicht weitergehende Schadensersatzansprüche von 4D.
8. PRÜFUNG
Der LIZENZNEHMER gestattet 4D, selbst oder durch Vertreter Prüfungen oder Kontrollen durchzuführen, um festzustellen, dass der LIZENZNEHMER sämtliche Bestimmungen dieses Vertrages einhält.
Wenn die Prüfung eine Nichtübereinstimmung mit dem
Vertrag ergibt und/oder Unstimmigkeiten mit den vom LIZENZNEHMER erhaltenen Informationen aufzeigt, erstattet der LIZENZNEHMER die angemessenen Kosten der Prüfung, unabhängig von weiteren Schadensersatz-ansprüchen.
9. SUBSCRIPTION – 4D Abonnement
Das Subscription/Abonnement-Modell ersetzt nicht die Kaufversion, es ist ein zusätzliches Modell.
Ein 4D Abonnement erlaubt dem LIZENZNEHMER, folgende Produkte zu verwenden: 4D Server, 4D Write Pro und 4D View Pro. Optional ist die Nutzung von 4D Web Application Expansion möglich.
Das 4D Abonnement-Modell beinhaltet Software-Pflege (Maintenance).
Das 4D Abonnement-Modell ist ein jährlicher Vertrag für mindestens zwei Benutzer einer 4D Anwendung. Es ist möglich, die Anzahl Benutzer jederzeit zu erhöhen (mit anteilmäßiger Abrechnung). Eine Verringerung der Anzahl Benutzer ist zur nächsten Vertragsverlängerung möglich.
LIZENZNEHMER kann das Abonnement spätestens einen Monat vor Ablauf zum Ende der jährlichen Vertragslaufzeit schriftlich kündigen, ansonsten verlängert sich dieses automatisch um ein weiteres Jahr.
Das 4D Abonnement-Modell ist für alle aktuell unterstützte Versionen (Lebenszyklus=Aktuell) verfügbar.
10. Schutz persönlicher Daten
Für 4D Deutschland GmbH siehe Datenschutzerklärung unter: https://de.4d.com/rechtliches
Für von 4D SAS gespeicherte bzw. verarbeitende Daten:
4D verpflichtet sich, im Rahmen dieser Nutzungs- und Testlizenzvereinbarung die für die Verarbeitung personen-bezogener Daten geltenden Vorschriften, insbesondere das Gesetz Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informations-technologie, Dateien und Freiheiten (Datenschutzgesetz), geändert durch die ab dem 25. Mai 2018 geltende Verordnung (EU) Nr. 2016/679 des Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 sowie alle diese ergänzenden, ergänzenden oder ersetzenden Vorschriften (die "Datenschutzverordnung") einzuhalten.
Der LIZENZNEHMER ermächtigt 4D hiermit, alle personen-bezogenen Daten zu erheben und zu speichern, die für die Zwecke dieser Nutzungs- und Testlizenzvereinbarung (die "PD") erforderlich sind, insbesondere:
- Nachname und Vorname des LIZENZNEHMERs ;
- Postanschrift des LIZENZNEHMERs;
- E-Mail-Adresse des LIZENZNEHMERs;
- Bankverbindung des LIZENZNEHMERs
- Telefonnummer(n) des LIZENZNEHMERS
Die von 4D gesammelten PDs werden automatisch für die kommerzielle Prospektion und Kundenverwaltung, Informationen über das 4D-Produkt und die Einreichung von Fehlern (die "Verarbeitung") verarbeitet.
Die gesammelten PDs werden von 4D unter Bedingungen gespeichert, die ihre Sicherheit und Integrität gewährleisten.
Zu Überwachungs- und Kundenverwaltungszwecken wird 4D die Verarbeitung intern in einem Verarbeitungsregister erfassen, das dem LIZENZNEHMER auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
Gemäß der geltenden Datenschutzverordnung hat der LIZENZNEHMER folgende Rechte an der PD: Zugangsrecht, Berichtigungsrecht, Löschrecht (Recht auf Vergessenheit), Widerspruchsrecht, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, Recht auf Portabilität. Der LIZENZNEHMER kann auch Richtlinien für die Speicherung, Löschung und Mitteilung seiner PD nach seinem Tod festlegen.
Um von seinen Rechten Gebrauch zu machen, muss der LIZENZNEHMER einen Brief an die Rechtsabteilung - 4D SAS - Bâtiment 4, Parc Les Érables, 66 Route de Sartrouville, 78230 Le Pecq oder E-Mail an dpo@4d.com senden.
Es liegt in der Verantwortung des LIZENZNEHMERs, die Datenschutzbestimmungen für die von ihm durchgeführten Vorgänge einzuhalten, und der LIZENZNEHMER wird davon absehen, PD zu hosten, deren Erfassungs-, Verarbeitungs-, Betriebs-, Dauer- oder Speicherbedingungen für die Bedürfnisse der Software illegal, ungerecht oder in irgend-einer Weise die Rechte Dritter an dieser Nutzungs- und Testlizenz verletzen.
11. VERSCHIEDENES
Es liegt in der Verantwortung des LIZENZNEHMERS, die geltenden französischen, europäischen oder internationalen Exportkontrollgesetze und -vorschriften einzuhalten. Der LIZENZNEHMER darf die Software weder direkt noch indirekt in ein Land übertragen, in das eine solche Übertragung durch die geltenden Exportkontrollgesetze verboten wäre oder das einer Exportlizenz oder einer Verwaltungsgenehmigung unterliegt, ohne zuvor eine solche Lizenz oder Genehmigung erhalten zu haben. Ferner garantiert der LIZENZNEHMER, dass der LIZENZNEHMER kein Staatsangehöriger oder Einwohner eines Landes ist, in das der Export der Software aufgrund von Exportgesetzen oder -vorschriften nicht zulässig ist.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags aufgrund einer bestimmten gesetzlichen oder reglementierenden Bestimmung oder einer gesetzlichen oder gerichtlichen Feststellung für nicht durchsetzbar erklärt werden, so bleibt der Rest dieses Vertrags in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
Der Verzicht von 4D auf eine Verletzung oder Nichterfüllung dieser Vereinbarung stellt keinen Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung dar.
Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen 4D und dem LIZENZNEHMER in Bezug auf die Software dar und ersetzt alle vorherigen Bestellungen, Mitteilungen, Werbung oder Zusicherungen in Bezug auf die Software.
Eine gedruckte Version dieser Vereinbarung in elektronischer Form und alle Warnhinweise, die von 4D in elektronischer Form geliefert werden, werden im Laufe eines Gerichtsverfahrens bezüglich der Ausführung dieser Vereinbarung akzeptiert.
Die Beziehung zwischen 4D und dem LIZENZNEHMER ist die des LIZENZNEHMERs/LIZENZNEHMERS. Der LIZENZNEHMER wird in allen Angelegenheiten, die diesen Vertrag betreffen, als unabhängige Partei handeln.
Diese Vereinbarung unterliegt französischem Recht und alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, werden durch ein Urteil des Handelsgerichts Nanterre, Frankreich, beigelegt, einschließlich im Falle eines Schnellverfahrens, einer Mehrzahl von Beklagten oder einer Garantieklage.
Die Originalversion dieser Vereinbarung ist in Englisch und Französisch verfasst. Im Falle eines Konflikts oder eines Widerspruchs zwischen der französischen Version und der vorliegenden Version ist die französische Version maßgebend.
DER LIZENZNEHMER BESTÄTIGT, DASS ER DIE OBEN GEDRUCKTEN BEDINGUNGEN DER VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HAT UND SICH DAMIT EINVERSTANDEN ERKLÄRT HAT, AN DIESE GEBUNDEN ZU SEIN.
Sollte der LIZENZNEHMER Fragen zu diesem Vertrag haben oder Informationen von 4D anfordern wollen, wenden Sie sich bitte an 4D: (+33) (0)1 30 53 92 00 (E-Mail: contact@4d.com) oder an die lokale 4D Niederlassung, die Ihr Land betreut.
* EINGESCHRÄNKTE RECHTE DER US-REGIERUNG:
Alle 4D Produkte und Dokumentationen sind kommerzieller Natur. Die Software und die Dokumentation sind "Kommerzielle Gegenstände", wie dieser Begriff in 48 C.F.R. §2.101 definiert ist, bestehend aus "Kommerzielle Computersoftware" und "Kommerzielle Computersoftware-Dokumentation", wie diese Begriffe in 48 C.F.R. §252.227-7014(a)(5) und 48 C.F.R. §252.227-7014(a)(1) definiert sind und in 48 C.F.R. §12.212 und 48 C.F.R. 227.7202 verwendet werden, soweit anwendbar. In Übereinstimmung mit 48 C.F.R. §12.212, 48 C.F.R. §252.227-7015, 48 C.F.R. §227.7202 bis 227.7202-4, 48 C.F.R. §52.227-14 und anderen relevanten Abschnitten des Code of Federal Regulations, soweit zutreffend, werden die Computersoftware und die Computersoftware-Dokumentation von 4D an Endbenutzer der US-Regierung mit nur den Rechten lizenziert, die allen anderen Endbenutzern gemäß den in dieser Lizenzvereinbarung enthaltenen Bedingungen gewährt werden.
Hersteller ist 4D SAS mit Sitz in 66, route de Sartrouville - 78230 Le Pecq, Frankreich.
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Alle 4D Produktnamen sind eingetragene Warenzeichen von 4D SAS. Alle anderen Handelsnamen und Marken sind Marken oder eingetragene Marken der jeweiligen Inhaber.